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PFAS in Lebensmittel – kontaktmaterialien Beschränkung am 2026

vom 27. Januar 2026

Beschränkung ab Oktober 2026

PFAS sind in der Lebensmittelbranche längst kein „Chemie-Nischenthema“ mehr, sondern ein handfester Compliance- und Reputationsfaktor. Der aktuelle Handlungsdruck hat eine klare Rechtsgrundlage: die Verordnung (EU) 2024/2462 der Kommission vom 19. September 2024. Sie ändert Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und ergänzt diesen um Eintrag 79 zur Beschränkung von Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihren Salzen sowie PFHxA-verwandten Stoffen. Entscheidend ist dabei weniger die Tatsache, dass die Verordnung bereits seit 2024 gilt, sondern dass die Verbote stufenweise wirksam werden – mit dem für die Lebensmittelbranche besonders relevanten Datum 10. Oktober 2026. Wer diesen Termin als „juristischen Stichtag“ ablegt, verkennt die operative Sprengkraft: Ab dann geht es in vielen Lieferketten um Verfügbarkeit, Materialalternativen, Freigaben, Nachweise und auditfeste Dokumentation.

Kurzkettig heißt nicht unkritisch: PFHxA im regulatorischen Fokus

PFHxA gehört zu den kurzkettigen per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen. Kurzkettig wurde lange Zeit fälschlich als Synonym für „besser“ oder „weniger problematisch“ verstanden. In der Regulierung ist diese Komfortzone vorbei. Der Kern des Problems ist nicht, ob eine Substanz in einem Einzelfall technisch sinnvoll erscheint, sondern dass PFAS aufgrund ihrer Eigenschaften extrem persistent sein können und sich durch breite Anwendungen großflächig in die Umwelt eintragen. Genau das treibt den Regulierungsansatz: Dort, wo Stoffe in vielen Alltagsprodukten genutzt werden und in großen Mengen in den Markt gelangen, wächst die Wahrscheinlichkeit einer relevanten Umwelt- und damit Expositionsbelastung. Für die Lebensmittelbranche bedeutet das: PFAS sind nicht mehr nur ein Thema der „Spezialchemie“, sondern ein Thema der Standardmaterialien – insbesondere dort, wo funktionale Barrieren gebraucht werden.

Was Eintrag 79 bedeutet – und warum Papier/Karton plötzlich im Zentrum steht

Mit Eintrag 79 in Anhang XVII der REACH-Verordnung wird das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFHxA, PFHxA-Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen für definierte Anwendungen beschränkt. Die Praxisrelevanz entsteht vor allem dadurch, dass nicht nur eine einzelne Substanz adressiert wird, sondern auch verwandte Stoffe. Das entspricht der Realität moderner Lieferketten: PFAS tauchen selten als klar deklarierte Einzelkomponente auf. Häufig stecken sie als Bestandteil von Beschichtungen, Ausrüstungen, Additivpaketen oder Vorläuferchemikalien in Formulierungen.

Für die Lebensmittelbranche ist der Fokus auf Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterial besonders brisant. Papierbasierte Lösungen gelten vielerorts als nachhaltige Alternative zu Kunststoff – und wurden in den letzten Jahren massiv ausgebaut: Faltschachteln, Trays, Wraps, Beutel, Einleger, Zwischenlagen, To-go-Verpackungen, Backwaren- und Convenience-Lösungen. Was dabei gern verdrängt wird: Papier und Karton erreichen ihre Alltagstauglichkeit in vielen Anwendungen erst durch funktionale Ausrüstungen. Fett, Feuchte, Dampf und Wärme verlangen nach Barrieren. Genau dieses Funktionsfeld war historisch ein Einsatzgebiet für PFAS-Chemie. Das bedeutet: Selbst Unternehmen, die nie aktiv PFAS „eingekauft“ haben, können betroffen sein, wenn sie funktional ausgerüstete Papier-/Kartonlösungen nutzen oder wenn Lieferanten in der Vergangenheit PFAS-haltige Technologiebausteine eingesetzt haben.

Der 10. Oktober 2026 ist deshalb kein abstrakter Termin, sondern ein realistischer Meilenstein für Materialumstellungen. Wer dann noch nicht sauber priorisiert, geprüft und qualifiziert hat, läuft Gefahr, in eine Phase hektischer Substitution zu geraten – genau dann entstehen die teuren Fehler: ungeprüfte Alternativen, instabile Prozesse, Reklamationen und Dokumentationslücken.

Drei Risikolinien, die viele unterschätzen: Recht, Verfügbarkeit, Auditfestigkeit

In der Praxis ist PFHxA/REACH keine reine Rechtsfrage. Es ist ein Lieferketten- und Qualitätsprojekt. Drei Risiken treten typischerweise gleichzeitig auf:

Versorgungssicherheit und Preisrisiko: Wenn viele Marktteilnehmer zeitgleich umstellen, werden PFAS-freie Alternativen knapp, Lieferzeiten verlängern sich, und Preise steigen. Wer spät startet, zahlt häufig mehr und muss Kompromisse akzeptieren, die er im Normalbetrieb nicht akzeptieren würde.

Nachweisrisiko in der Lieferkette: „PFAS-frei“ ist kein universeller Standardbegriff. Manche Lieferanten verstehen darunter „keine absichtliche Verwendung“, andere beziehen sich auf interne Stofflisten oder definierte Analytik. Ohne klare Abfrage- und Dokumentationslogik entstehen widersprüchliche Aussagen. Diese Widersprüche werden spätestens im Kundenaudit sichtbar – oder bei Rückfragen von Handelspartnern, Markeninhabern und Systemkunden.

Reputations- und Eskalationsrisiko: PFAS sind öffentlich stark aufgeladen. Ein „Verdacht“ in Verpackungen kann schnell zu Kundenstopps, Sonderfreigaben, zusätzlichen Prüfprogrammen und Krisenkommunikation führen – unabhängig davon, wie die juristische Detailbewertung im Einzelfall ausfallen würde. Besonders betroffen sind Markenprodukte, Exportgeschäfte und sensible Zielgruppen wie Kinderprodukte.

Wo PFHxA-Risiken im Betrieb realistisch auftreten

Viele Unternehmen fokussieren zunächst auf Primärverpackungen und vergessen die kontaktnahe Peripherie. Genau dort liegen häufig die Schwachstellen. Realistische Risikobereiche sind:

  • Papier/Karton mit Barrierefunktion, insbesondere bei Fettkontakt und Wärme

  • Trays, Einlagen, Zwischenlagen, Abdeckpapiere und Einleger, die faktisch Kontakt haben

  • Papierbasierte Verbunde mit Funktionslayern

  • Hilfs- und Verbrauchsmaterialien im Verpackungsprozess, je nach Lieferkette und Technologie

Ein häufiger Audit-Befund ist nicht „falsches Material“, sondern „fehlender Nachweis“. Wenn Nebenmaterialien nicht sauber in Materiallisten, Freigabeprozessen und Change-Control geführt werden, ist die Organisation angreifbar – selbst wenn die technische Lösung an sich unauffällig wäre.

„PFAS-frei“ ist kein Marketinglabel – sondern ein prüffähiger Claim

Ein zentraler Fehler ist, „PFAS-frei“ als einfache Ja/Nein-Aussage zu behandeln. In einem Compliance-Kontext ist das ein Claim, der definiert, geprüft und dokumentiert sein muss. Wer intern keine klare Definition hat, wird extern keine belastbare Aussage treffen können. Und wer ohne belastbaren Nachweis kommuniziert, schafft sich ein zusätzliches Haftungs- und Wettbewerbsrisiko. Besser ist ein konservatives Claim-Management: intern definieren, was „PFAS-frei“ bedeutet (z. B. keine absichtliche Verwendung plus definierte Screeningstrategie und Change-Control), und extern nur das kommunizieren, was audit- und prüffähig ist.

Was bis 10/2026 konkret zu tun ist: ein praxistaugliches 6-Punkte-Programm

1) Materialinventur mit Risikopriorisierung
Listen Sie alle Lebensmittelkontaktmaterialien und kontaktnahe Hilfsstoffe vollständig auf – inklusive papierbasierter Nebenmaterialien. Priorisieren Sie nach Risiko: Barrierefunktion, Fettkontakt, Wärme, Kontaktzeit und Einsatzmenge.

2) Lieferantenabfrage in Auditqualität
Vermeiden Sie „Ja/Nein“-Fragebögen. Fragen Sie strukturiert: Wurde PFHxA oder verwandte Stoffe absichtlich eingesetzt? Welche Beschichtungs- oder Ausrüstungstechnologie wird genutzt? Welche Definition gilt für PFAS-frei? Welche Spezifikationen, Konformitätserklärungen und Freigabeprozesse existieren? Wie ist Change-Control geregelt?

3) Change-Control vertraglich absichern
Ohne Change-Control sind Sie der letzte Kontrolleur. Vereinbaren Sie Informationspflichten bei Rezeptur-, Rohstoff- oder Prozessänderungen inklusive Vorlaufzeiten, Musterstellung und erneuter Freigabe. Das reduziert Überraschungen kurz vor dem Stichtag.

4) Analytikstrategie definieren – risikobasiert und zielgerichtet
Analytik ist sinnvoll, aber nur mit einem klaren Zweck: Screening für Risikobereiche, Entscheidungsregeln bei Auffälligkeiten, definierte Freigabeprozesse. Ziel ist eine belastbare Absicherung, nicht blindes Testen.

5) Alternativen qualifizieren – funktional, prozessstabil, lebensmittelsicher
PFAS-freie Barrieren müssen im Alltag funktionieren: Siegelnähte, Temperaturverhalten, Fett-/Feuchtebeständigkeit, Maschinenlauf, Lagerstabilität. Planen Sie Bemusterungen, Prozessversuche und Freigaben so, dass Reklamationsrisiken beherrschbar bleiben.

6) Dokumentation zentralisieren und auditfest machen
Am Ende zählt die prüffähige Kette: Materialliste, Lieferantennachweise, Prüf- und Freigabekonzept, Change-Control, Verantwortlichkeiten. Wer das früh strukturiert, spart später Zeit, Kosten und Eskalationen.

PFHxA/REACH ist 2026 ein Lieferketten- und Verpackungsprojekt – kein Randthema

Die REACH-Beschränkung zu PFHxA verschiebt PFAS endgültig in die operative Verantwortung von Einkauf, QM und Verpackungsentwicklung. Der Stichtag 10. Oktober 2026 ist dabei ein realistischer Belastungstest, weil papierbasierte Lebensmittelkontaktmaterialien mit Funktionsbarrieren besonders betroffen sein können und Umstellungen nicht über Nacht gelingen. Wer jetzt handelt, gewinnt Rechtssicherheit und Versorgungssicherheit. Wer wartet, riskiert Engpässe, hektische Materialwechsel, widersprüchliche Nachweise und Audit-Stress. PFHxA ist damit ein Musterfall dafür, wie schnell Verpackung vom „Kosten- und Nachhaltigkeitsthema“ zur strategischen Risiko- und Qualitätsdisziplin wird.

Hier sind praxistaugliche Auditfragen, wie diese in Kunden-, Zertifizierungs- und Second-Party-Audits realistisch vorkommen können:

1) Managementsystem & Verantwortlichkeiten

  • Wer ist verantwortlich für PFAS-/FCM-Compliance (QM, Einkauf, Packaging, Legal)? Ist das schriftlich geregelt?

  • Wo ist PFAS/PFHxA in Ihrem Compliance- oder Risikoregister erfasst?

  • Seit wann bearbeiten Sie das Thema aktiv – gibt es Projektplan/Meilensteine bis 10.10.2026?

  • Welche internen Freigabe- und Eskalationswege gelten bei Verdacht/Abweichungen?

2) Scope: Welche Materialien sind betroffen?

  • Welche Lebensmittelkontaktmaterialien nutzen Sie (Primär-, Sekundär-, Hilfsmaterialien)?

  • Welche Papier-/Kartonmaterialien haben Barrierefunktionen (fettabweisend, wasserabweisend, dampf-/wärmebeständig)?

  • Welche kontaktnahe Peripherie ist erfasst (Zwischenlagen, Abdeckpapiere, Einleger, Trays, To-go)?

  • Haben Sie eine vollständige Materialliste inkl. Artikelnummern, Lieferanten, Verwendungszweck, Kontaktart?

3) Risikobewertung & Einstufung

  • Wie haben Sie das PFAS-Risiko bewertet (z. B. Produktkontakt, Fettkontakt, Temperatur, Kontaktzeit, Barrierefunktion)?

  • Nach welchen Kriterien priorisieren Sie Materialien für Substitution/Prüfung?

  • Wie bewerten Sie das Risiko bei fettigen/heiß abgefüllten Produkten im Vergleich zu trockenen/kalt abgepackten?

  • Wie stellen Sie sicher, dass auch „Nebenmaterialien“ nicht aus dem Scope fallen?

4) Rechtliche Einordnung & Anforderungen (REACH/PFHxA)

  • Welche gesetzliche Grundlage legen Sie zugrunde (REACH, Anhang XVII, Eintrag 79 / PFHxA)?

  • Welche Stichtage/Übergangsfristen sind intern bekannt und wie sind diese im Projektplan abgebildet?

  • Wie prüfen Sie, ob ein Material unter die Beschränkung fällt (Verwendungszweck, Produktgruppe, Lieferantenaussagen)?

5) Lieferantennachweise & Spezifikationen

  • Liegt für jedes relevante Material eine Spezifikation und Konformitätserklärung vor (inkl. Lebensmittelkontakt-Status)?

  • Welche Lieferantenerklärung zu PFAS/PFHxA nutzen Sie konkret (Inhalt, Gültigkeit, Aktualisierung)?

  • Enthält die Erklärung die Aussage „keine absichtliche Verwendung“ – und ist das für Sie ausreichend? Warum?

  • Wie stellen Sie sicher, dass auch Unterlieferanten (z. B. Coating/Imprägnierung) abgedeckt sind?

  • Gibt es dokumentierte Lieferantenbewertungen speziell zu FCM-/PFAS-Risiken?

6) Change-Control (der klassische Audit-Hebel)

  • Wie werden Rezeptur-/Rohstoff-/Prozessänderungen beim Lieferanten gemeldet (Frist, Form, Pflichtinhalt)?

  • Gibt es vertragliche Regelungen, dass Änderungen vor Umsetzung mitgeteilt werden müssen?

  • Was passiert, wenn der Lieferant den Beschichtungstyp ändert oder Rohstoffe wechselt?

  • Wie dokumentieren Sie die Neufreigabe nach Änderungen (Muster, Prüfung, Entscheidung)?

7) Analytik & Verifikation

  • Führen Sie Analysen/Screens auf PFAS durch? Wenn ja: nach welchem Plan (risikobasiert, Stichprobenumfang, Frequenz)?

  • Welche Labor-/Methodenstrategie nutzen Sie (Screening vs. substanzspezifisch) und warum?

  • Wie gehen Sie mit Ergebnissen um, die „nicht eindeutig“ sind (z. B. Screening-Auffälligkeit)?

  • Welche Akzeptanzkriterien/Entscheidungsregeln haben Sie intern definiert?

8) Substitution & Freigabe neuer Materialien

  • Welche Materialien sind bereits umgestellt? Welche stehen noch aus – mit welchem Zeitplan?

  • Wie validieren Sie Alternativen hinsichtlich Funktion (Siegelnähte, Fettbarriere, Temperatur, Lagerung) und Lebensmittelsicherheit?

  • Wer entscheidet final über die Freigabe (Rollen, Unterschriften, Dokumente)?

  • Welche Risiken sehen Sie bei Umstellungen (Reklamationen, Prozessstabilität) und wie steuern Sie diese?

9) Rückverfolgbarkeit & betroffene Chargen

  • Können Sie betroffene Verpackungschargen rückverfolgen (Wareneingang, Produktionszuordnung, Kundencharge)?

  • Wie lange halten Sie COCs/DoCs, Spezifikationen und Prüfberichte vor?

  • Wie stellen Sie sicher, dass bei Lieferantenwechseln keine „alten“ Materialien unbemerkt weiterlaufen?

10) Abweichungen, Reklamationen, Krisenfall

  • Was ist Ihr Vorgehen bei Verdacht auf PFAS (Sperrung, Bewertung, Kundeninfo, Risikoabschätzung)?

  • Haben Sie definierte Kommunikationsbausteine für Kunden/Behörden?

  • Wie bewerten Sie, ob ein Fall meldepflichtig oder kundenrelevant ist?

  • Haben Sie bereits Lessons Learned aus Verpackungsreklamationen (Geruch, Migration, Barriereversagen), die mit Beschichtungen zusammenhängen?

11) Schulung & Awareness

  • Wer wurde intern geschult (Einkauf, QS, Verpackungsentwicklung, Wareneingang)?

  • Welche Inhalte sind Bestandteil der Schulung (PFAS/PFHxA, Lieferantenerklärungen, Change-Control, Freigaben)?

  • Wie stellen Sie sicher, dass operative Bereiche (z. B. Wareneingang) Abweichungen erkennen?

12) Dokumentenlenkung & Auditfähigkeit

  • Wo ist die PFAS-/FCM-Dokumentation zentral abgelegt?

  • Können Sie im Audit in kurzer Zeit zeigen: Materialliste → Lieferantennachweis → Prüfplan → Freigabe → Change-Control?

  • Wie oft werden Nachweise aktualisiert und wer prüft die Aktualität?